EDITORIAL

Zugänglich, aber nicht herrenlos

Kultur bewahren, zugänglich machen, digital erschließen: Das klingt selbstverständlich gut. Unsere Beiträge dieser Woche zeigen aber auch, warum Zugang nicht mit grenzenloser Verfügbarkeit verwechselt werden darf.

Wer Morton Feldman hören will, muss Zeit mitbringen. Unser Beitrag „Feldman hören heißt Zeit einplanen“ nimmt die angekündigten Münchner Klavierabende mit Sabine Liebner zum Anlass, über diese Zumutung nachzudenken. Das Wort ist freundlich gemeint. Ein Werk darf etwas von uns verlangen, das sich nicht durch eine bequemere Benutzeroberfläche erledigen lässt.

Darin liegt für mich ein Gedanke, der mehrere Beiträge dieser Woche verbindet: Kunst zugänglich zu machen heißt nicht, sie vollständig verfügbar zu machen. Zugänglichkeit eröffnet eine Begegnung. Der Anspruch auf Verfügbarkeit geht weiter: Er möchte bestimmen können, wann, wie und wofür etwas bereitsteht. Zwischen beidem liegt keine sprachliche Feinheit, sondern eine kulturpolitische Entscheidung.

Eine Spur ist kein Ersatz

An Sandra Prechtels Archivfilm über Einar Schleef interessiert unseren Beitrag gerade die Differenz zwischen dem bewahrten Material und dem vergangenen Theaterereignis. Die Aufzeichnung kann etwas überliefern, aber nicht nachträglich die Aufführung sein. Das ist kein Mangel, den die nächste technische Verbesserung zuverlässig beheben wird. Es ist eine Grenze des Mediums – und möglicherweise der Anfang einer anderen Erkenntnis.

Wir sollten deshalb weder das Archiv geringschätzen noch ihm Unmögliches abverlangen. Es bewahrt die Gelegenheit, sich mit etwas auseinanderzusetzen. Es hebt die Entfernung nicht auf. Wer Spuren betrachtet, muss ihre Lücken mitdenken. Die Vergangenheit wird nicht dadurch gegenwärtig, dass der Zugriff gelingt.

Noch schärfer stellt sich diese Unterscheidung bei Menschen, deren Leben zum Gegenstand eines Dokumentarfilms wird. Unser Beitrag „Dokumentarfilm: Die Verantwortung endet nicht mit dem Dreh“ fragt nach einer Verpflichtung, die eine Unterschrift allein nicht erledigt. Ich halte das für einen entscheidenden Maßstab: Ein Mensch stellt nicht seine ganze Person zur Verfügung, nur weil er an einem Film mitwirkt. Die Möglichkeit, ein Bild weiterzuverwenden, beantwortet noch nicht die Frage, ob jede Verwendung angemessen ist.

Zugänglich, aber nicht herrenlos

Von hier führt ein Weg zur Debatte über Kulturdaten. Bund und Länder wollen sie für eine KI-Infrastruktur erschließen. Unser Hintergrund dazu fragt, wer über ihre Nutzung bestimmt und wie Kreative beteiligt werden. Die Versuchung wäre groß, daraus die vertraute Gegenüberstellung von empfindsamer Kunst und gefräßiger Technik zu machen. Sie wäre auch bequem. Zu bequem.

Denn das stärkste Gegenargument verdient mehr als eine höfliche Erwähnung: Digitale Erschließung kann Forschung, Vermittlung und neue künstlerische Arbeit ermöglichen. Wer Bestände unzugänglich hält, schützt nicht automatisch deren Würde. Er kann ebenso gut überkommene Vorrechte schützen. Auch das gemeinsame Eckpunktepapier nennt den Schutz kreativer Arbeit und die Stärkung des Urheberrechts ausdrücklich als Ziele. Man muss diese Absichten nicht verspotten, um nach ihrer Umsetzung zu fragen.

Entscheidend ist vielmehr, welche Unterschiede wir aufrechterhalten. Ein Werk auffinden, es betrachten, es wissenschaftlich untersuchen und es für ein technisches Geschäftsmodell nutzen: Das sind verschiedene Handlungen. Ich möchte, dass Kulturpolitik sie auch verschieden behandelt. Der Deutsche Kulturrat verlangt in seiner Stellungnahme zu Open Data unter anderem angemessene Vergütung und dauerhaft finanzierte Pflege der Daten. Die Arbeit verschwindet schließlich nicht, sobald ihr Ergebnis heruntergeladen werden kann.

Ich plädiere deshalb nicht für weniger Zugang, sondern gegen die Vorstellung, Zugang begründe einen Anspruch auf jede weitere Nutzung. Dazu gehört auch die Möglichkeit eines begründeten Neins. Nicht als letztes Privileg einer abgeschlossenen Kulturwelt, sondern als Bestandteil einer Zusammenarbeit, in der die Beteiligten tatsächlich etwas entscheiden dürfen.

Feldmans Musik und ein digitaler Bestand sind nicht dasselbe. Aber an beiden lässt sich fragen, ob wir noch bereit sind, die Bedingungen einer Begegnung anzuerkennen, statt ausschließlich unsere eigenen durchzusetzen. Kultur sollte leichter erreichbar werden. Dass sie uns deshalb jederzeit zu Diensten stehen müsse, ist ein anderer Wunsch. Den müssen wir ihr nicht erfüllen.

Redaktionell geprüft · 29. Oktober 2026

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