EDITORIAL

Das Neue braucht ein zweites Mal

Ein Jubiläum schafft Aufmerksamkeit, aber noch kein Repertoire. Unsere Beiträge dieser Woche führen zu einer Frage, die über Spielpläne hinausreicht: Geben wir der Kunst genug Gelegenheit, wiederzukommen?

Für eine zweite Aufführung lässt sich schwerlich eine zweite Uraufführung behaupten. Das ist ihr Nachteil im Ankündigungsgeschäft und ihr Vorzug für die Kunst: Sie darf wiederkehren, ohne noch einmal ihre Neuheit beweisen zu müssen. Vielleicht beginnt die ernsthafte Begegnung mit einem Werk gerade dort, wo sein Nachrichtenwert nachlässt.

Zwischen unseren Beiträgen dieser Woche über Tanzüberlieferung, Henzes Kammermusik und die Nachnutzung von Kirchen zeichnet sich für mich eine gemeinsame Frage ab: Welche Zukunft geben wir dem, was schon begonnen hat? Meine These lautet: Wer Erneuerung will, muss Wiederholung ermöglichen. Nicht als Belohnung für Bewährtes, sondern als Chance, überhaupt erst etwas zu werden.

Wiederkommen ist eine Möglichkeit, sich zu verändern

„Wie ein Ballett weitergegeben wird“ fragt am Beispiel von John Crankos „Romeo und Julia“ nach dem Fortleben einer Choreografie. Das Werk gehört seit 1962 zum Stuttgarter Repertoire. Doch die Jahreszahl allein erklärt nicht, was Weitergabe bedeutet. Ein Ballett lässt sich nicht dadurch erhalten, dass man seinen Titel zuverlässig druckt. Es muss von anderen Körpern angeeignet werden. Treue zum Werk und Veränderung sind dabei keine sauberen Gegensätze: Ohne neue Ausführende gäbe es irgendwann nichts mehr, dem man treu sein könnte.

Das ist auch ein Argument für das noch Unvertraute. Unser Beitrag „Henze im kleinen Format: Was vom Jubiläum ins Repertoire führt“ unterscheidet zwischen einem Gedenkanlass und dauerhafter musikalischer Gegenwart. Für den 14. November ist das Morgenstern Trio im Musiktheater im Revier angekündigt. Damit ist eine Gelegenheit geschaffen, noch keine Gewohnheit. Ein hundertster Geburtstag ist schließlich kein besonders flexibles Instrument der Spielplangestaltung.

Ich wünsche mir deshalb neben der Frage, was erstmals erklingt, eine zweite: Was bekommt eine weitere Gelegenheit? Nicht jedes Werk erschließt sich sofort. Nicht jede erste Aufführung schöpft seine Möglichkeiten aus. Auch unser Urteil sollte das Recht haben, sich zu entwickeln. Wer nur Neues verlangt, kann ausgerechnet dem Neuen die Zeit verweigern, die es braucht.

Kein Bestandsschutz für Bequemlichkeit

Der stärkste Einwand liegt auf der Hand: Wiederholung kann Spielpläne versiegeln. Wer bereits einen Platz hat, behält ihn; andere warten vor der Tür. Repertoirepflege wäre dann ein freundlicher Name für die Verwaltung von Vorrechten. Auch kann niemand verlangen, dass jedes misslungene Experiment auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird. Geld, Probenzeit und Aufmerksamkeit lassen sich nicht beliebig vermehren.

Deshalb plädiere ich nicht für Bestandsschutz, sondern für begründete zweite Chancen. Eine Wiederaufnahme sollte ebenso neugierig machen müssen wie eine Premiere. Was lässt sich anders besetzen, genauer erarbeiten, neu hören? Und welches bislang übersehene Werk verdient die Ausdauer, die man dem vertrauten selbstverständlich gewährt? Entscheidend wäre nicht das Alter einer Arbeit, sondern die Frage, ob eine weitere Begegnung etwas eröffnet.

Bei den Entwürfen für fünf Kirchen im Ruhrgebiet bekommt dieser Gedanke eine räumliche Entsprechung. Unser Beitrag zur Bochumer Christ-König-Kirche fragt nicht nur nach einer neuen Nutzung, sondern danach, wer Umbau und Betrieb trägt. Ein überzeugender Entwurf und ein dauerhaft nutzbarer Ort sind zwei verschiedene Leistungen. Die zweite ist nicht weniger schöpferisch, nur weil sie auch Dienstpläne braucht.

Das betrifft schließlich uns als Magazin. Wenn wir Wiederbegegnung fordern, dürfen wir unsere eigene Aufmerksamkeit nicht ausschließlich an den Kalender der Anfänge binden. Die interessante Frage nach einer Premiere lautet nicht immer: Was kommt als Nächstes? Manchmal lautet sie: Was könnte daraus noch werden? Dem Neuen ein zweites Mal zuzutrauen, wäre kein Abschied vom Aufbruch. Es wäre der Versuch, ihn ernst zu nehmen.

Redaktionell geprüft · 3. November 2026

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