BÜHNE · HINTERGRUND

Drei an der Spitze: Wie verteilt sich Verantwortung am Theater?

Anja Dirks, Antú Romero Nunes und Jörg Pohl sollen die Münchner Kammerspiele übernehmen. Ihr Basler Modell zeigt, wie sich Theaterleitung teilen lässt – und weshalb drei gleichberechtigte Köpfe noch keine Mitbestimmung garantieren.

Wer den Spielplan entwirft, verteilt auch Arbeit: Rollen, Probenzeit, künstlerische Chancen. Wer Verträge nicht verlängert, verändert Lebensläufe. Die Frage, ob ein Theater von einer Person oder einem gleichberechtigten Team geführt wird, reicht deshalb weit über das Namensschild an der Bürotür hinaus.

An den Münchner Kammerspielen sollen Anja Dirks, Antú Romero Nunes und Jörg Pohl diese Macht künftig teilen. Der Kulturausschuss hat dem Vorhaben am 29. Oktober 2026 zugestimmt; die Entscheidung der Vollversammlung am 25. November steht noch aus. Vorgesehen sind zunächst fünf Spielzeiten ab dem 1. September 2028 als Nachfolge von Barbara Mundel.

Gleichberechtigt heißt nicht: alle machen alles

Die Dramaturgin Dirks, der Regisseur Nunes und der Schauspieler Pohl kommen aus der gemeinsamen Schauspieldirektion des Theater Basel. Dort begann das Modell 2020 allerdings zu viert: mit der Dramaturgin Inga Schonlau. Die Vorgeschichte ist wichtig, weil die Münchner Dreierkonstellation nicht einfach mit der ursprünglichen Basler Struktur gleichgesetzt werden kann.

Pohl beschrieb die Arbeitsteilung 2021 konkret: Dirks verband die Schauspielsparte mit Geschäftsführung und Disposition, also der betrieblichen Termin- und Einsatzplanung. Nunes war leitender Regisseur, Schonlau Chefdramaturgin; Pohl kümmerte sich um Ensemblebelange. Entscheidungen im jeweiligen Kompetenzbereich sollten die anderen mittragen, auch wenn intern darüber diskutiert wurde. Gleichrangigkeit bedeutete demnach nicht, jede Einzelheit gemeinsam freizugeben.

Das trennt zwei Fragen, die leicht ineinandergeraten: Wie verteilt sich Macht innerhalb der Leitung? Und wie viel davon gibt die Leitung an die Beschäftigten ab? Ein Trio kann sich gegenseitig kontrollieren. Mitsprache entsteht daraus noch nicht automatisch.

Mitsprache braucht mehr als offene Türen

Kollektive Führung knüpft an die Mitbestimmungsversuche der 1960er- und 1970er-Jahre an. Heute begegnen sich dabei unterschiedliche Ansprüche: künstlerische Autonomie, verlässliche Arbeitsbedingungen und das Recht, Entscheidungen zu beeinflussen, deren Folgen man selbst trägt.

Für Basel schilderte Pohl gemeinsame Spielplangespräche, in denen die Compagnie Vorschläge zu Themen und Regie einbringen konnte. In ihren Versammlungen galt nach seiner damaligen Darstellung Konsent: Ein Vorschlag konnte weitergehen, solange niemand einen schwerwiegenden, begründeten Einwand erhob. Das ist weder Mehrheitsabstimmung noch die Forderung, alle müssten begeistert zustimmen.

Der Compagnie-Blog beschrieb 2022 zudem materielle Regeln: ein nach Lebensalter gestaffeltes Gagenraster auch für Gäste, die Möglichkeit einer 70-Prozent-Stelle und begrenzte Rollenverpflichtungen. Damit wurde Machtteilung nicht nur als Gesprächskultur, sondern auch als Schutz vor individuell ausgehandelten Privilegien verstanden. Das sind dokumentierte Selbstbeschreibungen, keine unabhängige Bilanz ihrer Wirkung.

Wer trägt die unangenehmen Entscheidungen?

Die Grenze der Kollegialität benannte Pohl selbst: Nichtverlängerungen im Ensemble habe er mitgeteilt. Der mitspielende Kollege blieb zugleich Vorgesetzter. Diese Doppelrolle verschwindet durch ein Team nicht; sie verlangt erkennbare Zuständigkeiten und Möglichkeiten zum Widerspruch.

Für München kommt ein Strukturwechsel hinzu. In Basel arbeitet die Schauspieldirektion innerhalb eines Mehrspartenhauses unter Intendant Benedikt von Peter. An den Kammerspielen soll das Trio selbst die Intendanz übernehmen. Welche Ressorts, Entscheidungsregeln und Konfliktverfahren dort verbindlich gelten sollen, geht aus der Berufungsmitteilung nicht hervor.

Die Stadt hebt den partizipativen Anspruch hervor. Wie Beschäftigte beider Häuser die bisherige Praxis und den bevorstehenden Wechsel beurteilen, lässt sich daraus nicht ableiten. Entscheidend wird deshalb nicht allein sein, ob drei Personen gleichberechtigt führen. Sondern ob für das Ensemble nachvollziehbar ist, wer entscheidet, wer Einwände hört und wer für die Folgen einsteht.

Redaktionell geprüft · 31. Oktober 2026

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