Als Bund und Länder Mitte Oktober ihre „Fortschrittsagenda Kultur + KI“ vorstellten, stand ein großes Versprechen im Raum: Kultur soll im KI-Zeitalter nicht nur reagieren, sondern mitgestalten. Dafür sollen Sammlungsbestände digital erschlossen und Kulturdaten zur strategischen Infrastruktur werden. Doch wer über diese Daten entscheidet, wer ihre Aufbereitung bezahlt und wer von ihrer Nutzung profitiert, ist noch nicht geklärt.
Das Papier ist zunächst ein gemeinsamer Rahmen, kein Förderprogramm mit festgelegten Budgets. Bund und Länder wollen bis 2027 Maßnahmen, Ziele und überprüfbare Ergebnisse ausarbeiten. Der Deutsche Kulturrat begrüßt den Blick auf den gesamten Kulturbereich, kritisiert aber, dass die praktischen Konflikte – darunter Urheberrecht, Vergütung und Folgen für Erwerbsarbeit – in der Agenda bislang nicht ausreichend beantwortet seien.
Daten sind nicht einfach „da“
Mit Kulturdaten können ganz unterschiedliche Dinge gemeint sein: digitalisierte Bilder und Tonaufnahmen, Katalogeinträge, Metadaten zu Objekten, Rechteinformationen oder digital dokumentierte Aufführungen. Solche Bestände können Forschung und Vermittlung erleichtern. Für KI-Systeme können sie zugleich Material sein, mit dem Modelle trainiert, Suchwerkzeuge entwickelt oder neue Inhalte erzeugt werden. „Zugänglich“ ist deshalb keine neutrale Eigenschaft: Es kommt darauf an, für wen, zu welchem Zweck und unter welchen Bedingungen Daten bereitstehen.
Das Eckpunktepapier setzt als Ziel, Deutschlands Kulturerbe im Kern digital verfügbar, durch KI erschlossen und zwischen Systemen nutzbar zu machen. Zugleich betont es, Kreative und Kulturinstitutionen sollten ihre Werke und Daten souverän kontrollieren. Wie diese Kontrolle konkret gesichert werden soll, bleibt offen. Das Papier beschreibt weder ein einheitliches Freigabeverfahren noch verbindliche Lizenzmodelle oder Regeln für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Auch die Frage, ob eine Institution überhaupt alle Rechte an einem Digitalisat besitzt, lässt sich nicht pauschal beantworten: Eigentum am Objekt, Urheberrecht am Werk und Rechte an einer Aufnahme sind unterschiedliche Dinge.
Wer entscheidet – und wer zahlt?
Die politische Zuständigkeit ist föderal verteilt. Bund und Länder haben das Eckpunktepapier gemeinsam vereinbart; Kommunen tragen viele Museen, Archive und Bibliotheken. Für die konkrete Digitalisierung und Erschließung sind jedoch die jeweiligen Einrichtungen und ihre Träger entscheidend. Das Papier skizziert eine gemeinsame Steuerung durch ein kleines Team aus Bund und Ländern. Weitere Beteiligte sollen im Prozess eingebunden werden; Auswahl und Form dieser Beteiligung sind laut Papier noch zu bestimmen.
Auch die Finanzierung ist noch nicht konkretisiert. Digitalisierung heißt nicht nur, ein Objekt einmal zu scannen. Daten müssen beschrieben, technisch gepflegt, rechtlich geprüft und langfristig gespeichert werden. Der Deutsche Kulturrat verweist in seiner Grundsatzposition auf lückenhafte Digitalisierung, fehlende Infrastruktur und knappe Ressourcen in Gedächtniseinrichtungen. Ohne dauerhafte Mittel könnten gerade kleinere Häuser zwar Daten liefern sollen, aber kaum Zeit und Personal für Rechteklärung und Datenpflege haben. Das ist eine naheliegende Folge der beschriebenen Aufgaben – keine im Eckpunktepapier ausgewiesene Kostenrechnung.
Teilhabe braucht mehr als eine Befragung
Bund und Länder kündigen eine breite Befragung von Kulturverbänden, Einrichtungen, Wissenschaft und Technologieunternehmen an. Das eröffnet einen Beteiligungsweg, ersetzt aber keine Entscheidung darüber, wie Interessen später gewichtet werden. Die Position des Kulturrates macht deutlich, worum es dabei geht: Er fordert, die Perspektiven der Kreativen früh einzubeziehen und faire Bedingungen für die Nutzung ihrer Leistungen zu schaffen. In einer Stellungnahme zur europäischen KI-Strategie beschreibt der Verband Risiken für Vergütung und Erwerbsmöglichkeiten, besonders bei Solo-Selbstständigen. Das sind Positionen eines Interessenverbandes, keine abschließend nachgewiesene Bilanz der Folgen.
Für Einrichtungen stellt sich eine zusätzliche Verteilungsfrage: Wenn öffentlich finanzierte Sammlungen Daten bereitstellen und private Anbieter daraus wirtschaftlichen Nutzen ziehen, welche Gegenleistung ist angemessen? Die Agenda bekennt sich zu fairer Vergütung und Beteiligung am Mehrwert, legt dafür aber noch kein Verfahren fest. Ebenso offen ist, wie nichtkommerzielle Forschung, öffentliche Vermittlung und kommerzielles KI-Training voneinander abgegrenzt werden sollen.
Ein Rahmen, noch keine Garantie
Die Fortschrittsagenda kann gemeinsame Standards und Kooperationen anstoßen. Sie kann aber nicht allein die urheberrechtlichen Fragen lösen, die das Papier ausdrücklich anderen politischen Prozessen zuordnet. Ebenso wenig benennt sie bislang konkrete Förderhöhen oder eine verbindliche Verteilung der Kosten zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Der nächste Schritt entscheidet daher über den Charakter des Vorhabens. Werden kleinere Einrichtungen und Kreative an den Regeln beteiligt? Gibt es Geld für dauerhafte Datenpflege, nicht nur für technische Pilotprojekte? Und bleibt erkennbar, wer Daten für welchen Zweck nutzt? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, wird aus dem Versprechen kultureller Datensouveränität eine überprüfbare Praxis. Bis dahin ist das Papier vor allem ein Arbeitsauftrag – mit wichtigen Zielen, aber noch ohne belastbare Zusagen für diejenigen, die Daten erschließen und deren Rechte wahren sollen.
Redaktionell geprüft · 26. Oktober 2026


