Am 2. November haben Linke, Grüne und SPD in Berlin ihre Koalitionsverhandlungen begonnen. Gleich zum Auftakt ging es auch um den Landeshaushalt; der Zeitplan reicht nach Angaben der Parteien bis Weihnachten. Für Kulturverbände ist das ein enger Moment: Was im Koalitionsvertrag steht, kann in den kommenden Jahren bestimmen, ob Förderung planbar bleibt – oder bei Haushaltsdruck erneut zur Verhandlungsmasse wird.
Der Deutsche Kulturrat verlangt, Kultur nicht ans Ende der Gespräche zu schieben. Das ist eine Interessenposition, keine neutrale Bestandsaufnahme. Der Verband verweist auf die Berliner Kulturkonferenz, die in einem Beteiligungsprozess Vorschläge für ein Kulturfördergesetz gesammelt hat. Die entscheidende Frage lautet nicht nur, ob es ein Gesetz geben soll, sondern was darin tatsächlich verbindlich stehen kann.
Regeln sind noch keine Mittel
Ein Gesetz könnte festlegen, nach welchen Grundsätzen und Verfahren das Land Kultur fördert: etwa wie Jurys eingesetzt werden, wie Entscheidungen begründet werden und welche Beteiligung die Kulturszene erhält. Für freie Künstlerinnen und Künstler, die häufig von befristeten Projektzuschüssen abhängen, wären transparente Abläufe und verlässliche Fristen konkrete Verbesserungen. Auch eine mehrjährige Förderperspektive könnte Planung erleichtern.
Die Berliner Kulturkonferenz fordert darüber hinaus unter anderem Mindesthonorare, die Berücksichtigung von Kultur in Stadtentwicklung und eine Quote von mindestens drei Prozent des Gesamthaushalts für Kultur. Das sind Vorschläge aus dem Verbändebündnis, nicht bereits beschlossene Ziele der Verhandlungspartner. Ein Anspruch auf eine bestimmte Summe wäre politisch besonders folgenreich: Der Haushalt wird jährlich vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Ein Kulturfördergesetz könnte Leitlinien setzen, aber nicht ohne Weiteres künftigen Parlamenten die jährliche Budgetentscheidung abnehmen.
Auch ein Gesetz wäre nicht unveränderlich. Ein späteres Parlament kann es mit einem neuen Gesetz ändern oder aufheben. Verbindlichere Verfahren und Berichtspflichten könnten Entscheidungen nachvollziehbarer machen; einen Schutz gegen jede Kürzung oder gegen politischen Kurswechsel bieten sie nicht. Dafür braucht es zusätzlich Mehrheiten, konkrete Haushaltsansätze und eine Verwaltung, die Regeln konsequent anwendet.
Freie Szene und Häuser brauchen Verschiedenes
Für die freie Szene liegt der unmittelbare Nutzen möglicher Regeln auf der Hand: Wer projektweise arbeitet, muss Honorare, Räume und Produktionszeiten oft unter Unsicherheit organisieren. Die Kulturkonferenz nennt deshalb Mindesthonorare, Räume und transparentere Förderverfahren als Anliegen. Dass diese Punkte im Gesetz lösbar wären, ist allerdings nicht für alle gleichermaßen sicher. So verweist ein von den Grünen beauftragter Jurist in der Debatte darauf, dass soziale Absicherung nicht allein durch Kulturförderrecht zu leisten sei; dafür sei auch der Sozialstaat zuständig. Der brandenburgische Kulturstaatssekretär Tobias Dünow hält dem Gedanken eines Schutzgesetzes entgegen, dass eine spätere Mehrheit ein solches Gesetz ebenfalls ändern könne.
Institutionell geförderte Häuser haben andere Planungshorizonte: Sie benötigen verlässliche Zuschüsse für Personal, Betrieb und Gebäude, zugleich aber auch Mittel für künstlerische Arbeit. Ein allgemeines Gesetz müsste diese strukturellen Unterschiede abbilden, statt einheitliche Regeln über sehr verschiedene Träger zu legen. Für beide Seiten kann Verfahrenssicherheit helfen; sie ersetzt weder auskömmliche Etats noch eine politische Entscheidung darüber, welche Infrastruktur Berlin erhalten und entwickeln will.
Bundeshilfe ist kein Ersatz für Landespolitik
Der Bund hat mit dem Hauptstadtfinanzierungsvertrag für die Jahre 2028 bis 2037 insgesamt 2,9 Milliarden Euro für Kultur in Berlin zugesagt. Das schafft für mehrere Einrichtungen eine wichtige Perspektive, betrifft aber die Kulturförderung des Bundes im Rahmen des Vertrags. Es ist kein pauschaler Zuschuss, der dem Land seine eigene Verantwortung abnimmt. Auch der Kulturrat betont, dass Berlin seine kulturelle Infrastruktur selbst sichern müsse.
Der Zeitpunkt ist deshalb mehr als Symbolpolitik: Der aktuelle Doppelhaushalt 2026/27 ist beschlossen, und die nächste Koalition muss ihre Vorhaben mit den verfügbaren Mitteln und den Aufgaben des Landes zusammenbringen. Welche konkreten Zusagen die drei Parteien zur Kulturförderung machen, ist zu Beginn der Gespräche offen. Ein tragfähiger Vertrag müsste darum mehr enthalten als das Versprechen, ein Gesetz zu prüfen: einen Zeitplan, klare Zuständigkeiten, Regeln für unabhängige Förderentscheidungen und eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Ziel und Finanzierung.
Ein Kulturfördergesetz kann Kulturpolitik weniger willkürlich und besser überprüfbar machen. Dass es die Mittel dauerhaft festschreibt oder Kunst vollständig vor politischen Eingriffen schützt, kann es nicht garantieren. Berlins verbindlichste Zusage wäre daher eine doppelte: faire und transparente Verfahren – und die Bereitschaft, sie im Haushalt mit tatsächlichen Ressourcen zu unterlegen.
Redaktionell geprüft · 3. November 2026


